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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5900
BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 (https://dejure.org/2010,5900)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 (https://dejure.org/2010,5900)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 (https://dejure.org/2010,5900)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 811
  • BB 2010, 1787
  • DB 2010, 2623
  • ZTR 2010, 437
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 10).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 66, 186).
  • LAG München, 24.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Laufbahnaufstieg

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - aufgehoben, soweit es der Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2007 - 37 BV 101/07 - entsprochen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Sie umfasst die Planung des Personalbedarfs, der Personalbeschaffung, des Personaleinsatzes sowie der Personalentwicklung (BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 - Rn. 23; BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Personalentwicklungsmaßnahmen gehören zu den Maßnahmen der Personalplanung iSd. § 92 BetrVG (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23) .

    Das Beteiligungsrecht ermöglicht es dem Betriebsrat nicht, von sich aus an den Arbeitgeber heranzutreten und von diesem die Aufstellung von allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen zu verlangen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 20) .

  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin;

    (1) Zur Personalplanung im Sinne des § 92 BetrVG gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung ( BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, Rn. 23, juris, m.w.N. ).

    Personalplanung bezieht sich insbesondere auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf ( BAG 23.03.2010 - 1 ABR 81/08, Rn. 23 ).

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23) .
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 25/13

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin bestehen zwischen den Betriebspartnern gerade keine wechselseitigen Unterrichtungsansprüche über den Kenntnisstand der jeweils anderen Seite (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 16) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Ein Unterrichtungsanspruch des Konzernbetriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG setzte voraus, dass eine Aufgabe des Konzernbetriebsrats gegeben und im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich wäre (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 12) .
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 TaBV 63/11

    Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 19.02.2008 - 1 ABR 84/06 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 69, Rn. 15; BAG 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71, Rn. 28; BAG 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72, Rn. 16; BAG 27.10.2010 - 7 ABR 86/09 - NZA 2011, 418, Rn. 31 m.w.N.).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 23. März 2010 -  1 ABR 81/08  - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 12) .
  • BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13

    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

    In der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist dementsprechend anerkannt, dass, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Betriebsrat auch dann unterrichtet werden muss, wenn der Arbeitgeber selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint; kommt ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht, besteht hingegen keine Unterrichtungspflicht (BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - AP Nr. 72 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 ; stRspr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 60 PV 7.18

    Personalvertretungsrecht: Anspruch des örtlichen Personalrats auf quartalsmäßig

    Dementsprechend muss, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Personalrat auch dann unterrichtet werden, wenn der Dienstherr selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 7; für das Arbeitsrecht vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, juris Rn. 16, und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -, juris Rn. 30).
  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 13 TaBV 100/10

    Betriebsverfassungsrecht; Informationspflicht des Arbeitgebers über

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Herausgabe von Daten zu Zielvereinbarungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 19.12

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Unterlagen; Honorarverträge; Berliner

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in

  • LAG Hessen, 17.10.2011 - 16 TaBV 133/11

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • LAG Köln, 21.07.2010 - 9 TaBV 6/10

    Mitbestimmungswidrige Beschäftigung von Dienstleistern in der Poststelle des

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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3034
BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 134 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 12a Abs 1 S 1 ArbGG
    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlender Freistellungsanspruch bezüglich der Anwaltskosten nach Vergleichsabschluss zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber über individualrechtliche Ansprüche; Benachteiligungsverbot

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit

  • hensche.de

    Betriebsratsmitglied, Benachteiligung, Rechtsanwaltskosten

  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Fehlender Freistellungsanspruch bezüglich der Anwaltskosten nach Vergleichsabschluss zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber über individualrechtliche Ansprüche; Benachteiligungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsgerichtliche Besonderheiten erschweren Betriebsratsmitgliedern den Ersatz von Anwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2077
  • NZA 2010, 777
  • BB 2010, 1404
  • ZTR 2010, 437
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 78 Nr. 4; vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 8 BPersVG: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO).

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 78 Nr. 4; vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 8 BPersVG: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).

    Jedes Betriebsratsmitglied soll ohne Furcht vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers sein Amt ausüben können (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - aaO).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Aus § 78 Satz 2 BetrVG ergibt sich jedoch nicht, dass jedweder im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit entstehende "Nachteil" auszugleichen ist (BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 13).
  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2008 - 9 TaBV 236/07 - aufgehoben.
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 28).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Eine solche begünstigende Verfügung führt zu einem verbotenen Vermögensabfluss und ist nichtig (§ 134 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, aaO, Rn. 34; BAG, Urteile vom 21. März 2018 - 7 AZR 590/16, Rn. 16; vom 8. November 2017 - 5 AZR 11/17, Rn. 31; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08, Rn. 10; Fitting, BetrVG, 31. Aufl., § 37 Rn. 11).
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 590/16

    Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe) .

    a) Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG untersagte Begünstigung ist jede Besserstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (vgl. zur Benachteiligung etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11) .

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Durch eine Einschränkung der Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen und die Vertragsbedingungen frei auszuhandeln, würde die Vertragsfreiheit in unzulässiger Weise beschränkt (vgl. zur Vereinbarung einer Kostentragungspflicht in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 12) .

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 28; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 15; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe) .

    Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG untersagte Begünstigung ist jede Besserstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 16; zur Benachteiligung etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11) .

    Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 16; 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 31; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Die Bestimmung dient ua. der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder, die ohne Furcht vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers ihr Amt ausüben können sollen (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 98 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 18) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN, aaO) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12  - Rn. 28 ; 20. Januar 2010 -  7 ABR 68/08  - Rn. 10 ; 11. November 2008 -  1 AZR 646/07  - Rn. 21 ) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299 ; 5. Dezember 2012 -  7 AZR 698/11  - Rn. 47 , BAGE 144, 85 ; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08  - Rn. 11 mwN) .

  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem

  • LAG Hessen, 20.02.2017 - 7 Sa 513/16

    Betriebsverfassungsrechtliches Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - 19 Sa 15/19

    Betriebsratsfreistellung - Schichtzuschläge - Schichtpauschale - Alterssicherung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 23 Sa 1445/15

    Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern bei der Amazon Logistik Potsdam GmbH?

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 23 Sa 1446/15

    Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern bei der Amazon Logistik Potsdam GmbH?

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12

    Betriebsratsmitglied, Befristung, Benachteiligung, abgestufte Darlegungs- und

  • ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21

    Vereinbarung von Arbeitsentgelt bei Betriebsratstätigkeit -

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LG Berlin, 22.12.2014 - WiL 7/14
  • ArbG Essen, 03.12.2010 - 5 Ca 2260/10

    Altersteilzeit-Vereinbarung ist wegen einer Betriebsratsbegünstigung unwirksam;

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Rechtsprechung
   BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3171
BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 (https://dejure.org/2010,3171)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 51
  • NJW 2010, 1769
  • MDR 2010, 936
  • NZA 2010, 668
  • JR 2012, 45
  • ZTR 2010, 437
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Der Rechtsweg hing davon ab, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht galt, gebildet war (vgl. etwa BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe, AP SGB IX § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09

    Beschlussverfahren bei Streit um Reisekosten eines Mitgliedes der

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2009 - 15 Ta 400/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • VG Köln, 17.08.2009 - 33 K 4297/09

    Zuständigkeit der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen bzgl.

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Ansprüche der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen, die auf der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX beruhen, sind keine individualrechtlichen Ansprüche, die entsprechend dem Status des Mitglieds als Arbeitnehmer oder Beamter im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht oder dem Verwaltungsgericht geltend zu machen wären (aA VG Köln 17. August 2009 - 33 K 4297/09 PVB -).
  • VG Ansbach, 29.07.2008 - AN 8 P 08.00604

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus § 96 SGB IX

    Auszug aus BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 TaBV 9/17

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Mobiltelefon

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, juris = NJW 2010, 1769).

    Eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten wäre systemwidrig (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 10, juris = NJW 2010, 1769).

    Deshalb erscheint eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG auf Angelegenheiten nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX geboten (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, juris = NJW 2010, 1769; vgl. BAG, Beschluss vom 15.06.2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20, juris = NZA 2017, 1140).

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben auch dann über die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX zu entscheiden, wenn Beamten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Kosten entstanden sind (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, juris = NJW 2010, 1769).

  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20; 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .

    Eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten wäre systemwidrig (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 10, BAGE 134, 51) .

    Das Gesetz enthält daher insoweit eine planwidrige Regelungslücke (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, BAGE 134, 51) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Zwar sind Streitigkeiten über Kostenerstattungsansprüche von Schwerbehindertenvertretern im Sinne von § 96 Abs. 8 SGB IX in entsprechender Anwendung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG dem Beschlussverfahren zuzuordnen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 4 ff., AP ArbGG 1979 § 2a Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 2a Nr. 6) .
  • BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zuständig sind, wenn die Beteiligten um die Kostentragungspflicht einer Bezirksschwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 Satz 1 iVm. § 97 Abs. 7 SGB IX streiten (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51) .

    bb) Für die entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG auf alle Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung mit kollektivem Bezug spricht auch die Gesetzesgeschichte (vgl. ausführlich BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 12 bis 14, BAGE 134, 51) .

    § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG will im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit für kollektivrechtliche Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung ingesamt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, BAGE 134, 51; 19. August 2010 - 7 AZB 19/10 - Rn. 15) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes errichtet wurde (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 = NZA 2010, 668 = AP Nr. 24 zu § 2a ArbGG 1979).
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Diese kollektiv-rechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .
  • BVerwG, 13.10.2020 - 1 WB 79.19

    Verweisung an das Arbeitsgericht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 4 ff.; vgl. auch Christians, in: GK-SGB IX, Stand Dezember 2018, § 179 Rn. 154 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, sind Rechtsstreitigkeiten über die nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen (bis 31. Dezember 2017: § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX; ab 1. Januar 2018: § 179 Abs. 8 Satz 1 SGB IX), in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

    Denn auch damit hat der Antragsteller nur eine Verletzung seiner Rechte aus § 179 SGB IX im Zusammenhang mit den kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung geltend gemacht; er hat nicht vorgetragen, dass sich die behauptete Benachteiligung auf seine individuellen soldatischen Rechte ausgewirkt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51 Rn. 15).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 1 WNB 4.11

    Rechtsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Einstellungs- und Kostenbeschlüsse

    Das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - (NJW 2010, 1769 = juris Rn. 6); es entspricht ebenso der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, der Vorbildvorschrift für § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 37 = NVwZ-RR 2009, 731 = juris Rn. 10 und vom 29. April 2011 - BVerwG 6 PB 21.10 - NVwZ 2011, 1141).

    Wäre dieser Hinweis ergangen, hätte sich der Antragsteller auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 2010 (a.a.O.) bezogen, nach dem Rechtsstreitigkeiten über die nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SBG IX bestehende Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden seien.

  • LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11

    Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

    Anlässlich der Übernahme der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX zum 01.07.2001 erfolgte eine redaktionelle Angleichung von § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG an die Vorschriften des SGB IX (zu allem vgl. BAG, Beschl. v. 30.03.2010 - 7 AZB 32/09 -, NZA 2010, 668).

    Dies dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit (vgl. BAG, Beschl. v. 30.03.2010, aaO; auf den Gesichtspunkt der Sachnähe ausdrücklich für die Auslegung des § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG hinweisend: BAG, Beschl. v. 11.11.2003, aaO).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13

    Erforderlichkeit einer Schulungs- bzw. Bildungsveranstaltung - Teilnahme einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 30.03.2010 - 7 AZB 32/09, Juris) seien Streitigkeiten über die nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX bestehende Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Schwerbehindertenvertretung zu tragen, in entsprechender Anwendung von § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a Abs. 2 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden ... Da im Übrigen weder gegen den Freistellungsantrag noch gegen den Zahlungsantrag Zulässigkeitsbedenken bestehen würden, seien diese insgesamt zulässig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 24 TaBV 817/19

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Schulung -

  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

  • LAG Nürnberg, 10.11.2015 - 2 Ta 132/15

    Verfahrensart - Beschwerde - Schwerbehindertenvertretung - Abmahnung

  • ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12

    Berücksichtigung von an gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) zugewiesenen

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

  • VG Berlin, 23.06.2021 - 72 K 2.21

    Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweg: Anspruch auf Kostentragung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - 1 A 1585/11

    Zulassung der Berufung wegen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im

  • VG Köln, 27.05.2011 - 27 K 5387/09

    Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die

  • VG Berlin, 30.11.2018 - 5 K 227.18

    Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin: Rechtsweg

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Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09   

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https://dejure.org/2010,3787
BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 37 Abs 6 S 1 BetrVG
    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachaufwand des Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs; Absehen bei kleinem Betriebs mit geringer wirtschaftlicher Leistungskraft

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • bag-urteil.com

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • online-und-recht.de

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • rewis.io

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • rechtsportal.de

    Sachaufwand des Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs; Absehen bei kleinem Betriebs mit geringer wirtschaftlicher Leistungskraft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Geänderte Rechtsprechung des BAG!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 796
  • BB 2010, 1724
  • DB 2010, 2676
  • JR 2012, 177
  • NZA-RR 2010, 413
  • ZTR 2010, 437
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 10, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Soweit der Senatsentscheidung vom 23. August 2006 (- 7 ABR 55/05 - Rn. 16, 17, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) etwas Anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

    Der Senat hat in Fällen, in denen sich der Betriebsrat zur Begründung seiner Forderung nach einem bestimmten Sachmittel auf die Sachmittelausstattung des Arbeitgebers berief, wiederholt entschieden, dass sich der erforderliche Umfang eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers bestimmt (23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - zu B II 2 e der Gründe, BAGE 72, 274).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Genauso wenig wie die Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber einen Anspruch des Betriebsrats auf die Bereitstellung eines Internetanschlusses begründet (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, aaO), schließt allein die Nichtnutzung des Internets durch den Arbeitgeber einen solchen Anspruch aus.

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 22, BAGE 122, 293).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dies stellt der Senat in Abgrenzung zu früheren Entscheidungen (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 122, 293) ausdrücklich klar.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B der Gründe, BAGE 107, 231).

    Der Betriebsrat kann sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Der Senat hat in Fällen, in denen sich der Betriebsrat zur Begründung seiner Forderung nach einem bestimmten Sachmittel auf die Sachmittelausstattung des Arbeitgebers berief, wiederholt entschieden, dass sich der erforderliche Umfang eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers bestimmt (23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - zu B II 2 e der Gründe, BAGE 72, 274).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283) .
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Es ist Sache des Verpflichteten zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 2 TaBV 3/08
    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2009 - 2 TaBV 3/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23

    Betriebsrat - Schulungsanspruch - Schulungsformat

    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - aaO; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12) .
  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 11 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 13 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 14 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Sie muss im Antrag nicht näher beschrieben werden (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 13, BAGE 135, 154) .

    Allein die theoretische Möglichkeit der sachfremden Nutzung des Internetanschlusses durch einzelne Betriebsratsmitglieder genügt insoweit nicht (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 TaBV 23/15

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Sachmittel, Erforderlichkeit, Internet, E-Mail,

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, Rn. 11, juris 18b).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, Rn. 19, juris).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

    Ganz im Gegenteil hat die spätere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts den mutmaßlichen Erfolg des Begehrens des Betriebsrates bestätigt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 105/09, 7 ABR 103/09, 7 ABR 92/09, 7 ABR 81/09, 7 ABR 54/09 und 7 ABR 58/08).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Außerdem hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Gesamtbetriebsratsamts und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (für ein Sachmittelverlangen vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .
  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (vgl. bspw. BAG vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 13, juris).
  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 7/14

    Augenhöhe; Computerarbeitsplatz; E Mail; Erforderlichkeit; Geschäftsbedarf;

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 32/22

    Informations- und Kommunikationstechnik für Betriebsratsmitglieder; Anspruch des

  • LAG München, 01.07.2022 - 7 TaBV 70/21

    Sprechstunden des Betriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang mit E-Mail-Adresse bei

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 BV 106/12

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zum Hinweis auf die Möglichkeit der

  • VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09

    Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop,

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